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   VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969   

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https://dejure.org/2013,36504
VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969 (https://dejure.org/2013,36504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.12.2013 - 21 CS 13.1969 (https://dejure.org/2013,36504)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 21 CS 13.1969 (https://dejure.org/2013,36504)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von Waffen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit infolge fehlender Sorgfalt bei der Waffenaufbewahrung

 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 02.11.1994 - 1 B 215.93

    Anspruch auf Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis - Bindung an die Beurteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.2011 - 1 S 1391/11

    Verdachtsunabhängige Waffenkontrolle; Feststellung eines Verstoßes gegen

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 6 B 4.08

    Zuverlässigkeit i.S. des Waffengesetzes

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, sind nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (st. Rspr vgl. z.B. BVerwG, B.v. 31.1.2008 - 6 B 4.08 - juris; BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 71).
  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 21 ZB 08.655

    Antrag auf Zulassung der Berufung; keine ernstlichen Zweifel; Waffenrecht;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 07.11.2007 - 21 ZB 07.2711
    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BVerwG, B.v. 2.11.1994 - 1 B 215.93 - Buchholz - 402.5 WaffG Nr. 71; VGH BW, B.v. 3.8.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815; BayVGH, B.v. 16.9.2008 - 21 ZB 08.655 - und v. 7.11.2007 - 21 ZB 07.2711 -, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 08.02.2013 - 21 ZB 12.2412

    Ungültigerklärung des Jagdscheins; rechtskräftige Verurteilung; Regelfall der

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Zunächst ist festzuhalten, dass es für den Senat nicht nachvollziehbar ist, weshalb die damals zuständige Behörde unter Außerachtlassung der sicherheitsrechtlichen Intentionen des Waffenrechts Herrn D. zwar die Waffenbesitzkarten entzogen, ihm aber den Jagdschein belassen hatte (vgl. dazu auch BayVGH B.v. 8.2.2013 - 21 ZB 12.2412 -, juris).
  • VGH Bayern, 18.03.2011 - 21 CS 11.514

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Widerruf; Unzuverlässigkeit; Aufbewahrung von

    Auszug aus VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969
    Letztendlich kommt es aber darauf nicht an, weil nach der Rechtsprechung des Senats selbst eine allein bewohnte, stets abgeschlossene Wohnung als solche nicht als geeigneter Aufbewahrungsort von Waffen angesehen werden kann (BayVGH B.v. 18.3.2011 - 21 CS 11.514 - juris).
  • VG München, 29.07.2020 - M 7 K 18.4259

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der Reichsbürgerbewegung

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).

  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.1943

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei unsachgemäßer Verwendung der Waffe oder

    12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf stRspr des BVerwG z.B. B.v. 31.1.2008 - 6 B 4/08 - juris, sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris).
  • VG Bayreuth, 02.04.2019 - B 1 K 17.465

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern

    Dabei ist in Anbetracht des vorbeugenden Charakters der gesetzlichen Regelungen und der erheblichen Gefahren, die von Waffen und Munition für hochrangige Rechtsgüter ausgehen, für die gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbare Prognose nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG keine an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit erforderlich, sondern es genügt vielmehr eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 04.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14 mit Hinweis auf st.Rspr. des BVerwG z.B. B.v. 31.01.2008 - 6 B 4/08 - juris, sowie B.v. 2.11.1994 - 1 B 215/93 - juris).
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